Ein Dokument aus dem Foreign Office aus der ersten Phase des Zweiten Weltkrieges
In
diesem Beitrag soll auf ein Dokument aufmerksam gemacht werden, das
sich in dem von dem deutschen Historiker Rainer A. Blasius
herausgegebenen Band
"Dokumente zur Deutschlandpolitik, Band I/1: 1939 - 1941. Britische Deutschlandpolitik",
Frankfurt/M. 1984 befindet. Man findet dieses Dokument zum Beispiel, wenn man im zugehörigen Stichwortverzeichnis den Begriff "Sowjetisierung Europas" entdeckt und ihm nachgeht. Das Dokument gehört zu jenen im Jahr 1984 neuen
Dokument-Veröffentlichungen aus dem britischen Foreign Office, die den
deutschen "Historikerstreit" des Jahres 1985 auslösten. Der Historikerstreit wurde vom Zaun gebrochen, damit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von solchen britischen Kriegszielen schon im Jahr 1941 abgelenkt wurde. Wer solche Kriegsziele schon im Jahr 1941 verfolgte, konnte und wollte sie nicht mit dem Holocaust begründen. Diese Kriegsziele waren keine Reaktion auf den Holocaust, obwohl sich dies im nachherigen Bewusstsein der Welt so eingebrannt hat.
Im Historikerstreit hatten sich die
Historiker Andreas Hillgruber und Dieter Hildebrandt inhaltlich auf derartige Dokumente bezogen.
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Abb. 1: Magisterarbeit
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Ich selbst habe in meiner Magisterarbeit von 1993 (
Lulu.com)
das folgende Dokument in den Mittelpunkt meiner Argumentation gestellt, es
als eine Art Schlüsseldokument behandelt, um das herum eine Fülle
von anderen Dokumenten ähnlicher Art gruppiert worden sind. Aus diesen ergibt sich insgesamt eine neue Sichtweise über
den Verlauf und das Ende des Zweiten Weltkrieges.
Aber
ansonsten soll nach diesen Vorbemerkungen hier einmal das Dokument für sich selbst stehen und es mag sich jeder seine eigenen Gedanken
dazu machen. Auch Rainer A. Blasius ist auf dieses Dokument unseres Wissens nirgendwo ausführlicher zu sprechen gekommen. Nur eben dadurch, daß er
im Stichwort-Verzeichnis den Begriff "Sowjetisierung Europas" aufnahm
und dort auf dieses Dokument hinwies.
Freilich
sind seit 1993 - zumal von britischer Seite - zahlreiche neue Studien
über die britische Außenpolitik während des Zweiten Weltkrieges
erschienen, die klar machen, daß dieses Dokument und die ihm zugrunde
liegenden Gedanken keinesfalls eine Einzelerscheinung war.
Das
Wesentliche an diesem Dokument ist das Entstehungsdatum, der 19.
November 1941, noch während des deutschen Vormarsches auf Moskau und
noch vor dem Kriegseintritt der Vereinigten Staaten von Amerika. Es protokolliert
eine Gesprächsrunde von führenden Beamten des Foreign Office, die offensichtlich alle wie selbstverständlich Anhänger des "Vansittartismus" waren.
Es folgt der Originaltext, danach die Übersetzung.
19.
November 1941: Aufzeichnungen über die Besprechung im britischen
Außenministerium: Schlüsselprobleme eines Plans für den Wiederaufbau
nach dem Kriege
FO 371/29015/W 13829
A
meeting was held in Mr. Law’s room on the afternoon of 19th November,
attended by Sir O. Sargent, Sir W. Malkin, Mr. Strang, Mr. Harvey and
Mr. Ronald.
Sir O. Sargent’s minute of 3rd November was
taken as the basis of discussion. There was general agreement with the
proposition in this minute that until we know the degree of continuing
force which will be available to maintain a peace settlement, it is
impossible to decide its nature or its plan. With a view to estimating
the probable resources available for the maintenance and operation of a
peace settlement, it was felt that a preliminary review would be
necessary of the force available for the execution of the provisions of
an armistice. The outline of an armistice could be forseen with
tolerable certainty, and a fairly close estimate made of the forces
required to give them effect. This review should give some indication of
how ambigitious a long-term settlement it was worth while aiming at.
A. Armistice
The
meeting was of opinion that the first step should be to obtain from the
Service Departments the sort of information required to answer the
tentative questionnaire attached to Mr. Ronald’s minute of the 23rd
October, supplemented by an enquiry about the policy to be aimed at in
this matter of Bases. Generally speaking it was assumed that the
armistice would provide for the withdrawal of German forces to specified
positions and that the administration of German territory outside these
positions would be carried out by the Allies‘ armies of occupation. The
responsibility of administering the evacuated and the other territories
should, it was felt, be assigned to Germany’s neighbours on the basis
of their 1919 boundaries. It would, however, be a waste of time to
speculate in any detail on this aspect of the problem at present, seeing
that it was only too likely that the armistice between the main
belligerents would not be the signal for a general cessation of
hostilities: apart from the possibility of civil war in France, etc.,
there would almost certainly be hostilities of varying degrees of
importance between the Hungarians and the Romanians, the Greeks and the
Bulgarians, and so on. This period of disorder would rule out the
possibility of ordered administration in many parts of Central and South
Eastern Europe.
B. Long-term settlement
The
ideal settlement would obviously rest on Anglo-American-Russian
co-operation. How far America and Russia were prepared to co-operate
remained, however, a matter of doubt. Present indications from America
did not point to the probability of America’s readiness to take an
active part in any settlement of Europe. The extent to which Russia
would take into account the views of England and America would almost
certainly be conditioned by the measure of her exhaustion at the end of
the war and the extant to which she felt dependent on America’s favours.
She might, for instance, hesitate to antagonise the United States by
sovietising East Germany, by imposing her own domination on Central and
South-Eastern Europe, and other such measures on which, if she were
confident of her own strength, she might embark. It was not at all
improbable, however, that she would occupy the whole of East Germany
including Berlin.
Early steps, it was thought, should
be taken to lead the United States to a recognition of the need to treat
Russia as an equal partner in any peace programme. The earlier, for
instance Russia were brought into the international commodity regulation
picture the better.
Assuming that the result of the
review of our probable resources under (A) and the reaction of America
to the prospect of long-term association with Russia were not too
discouraging the long-term settlement at which we might aim should
cover:
(1) The disarmament, but not the dismemberment
of Germany, coupled with provision for the policing of Europe by some
permanent international force under joint Anglo-American-Russian
control, which would not only stamp at once upon any attempt by Germany
to evade the provisions of the armistice or peace treaty, but would
generally be sufficient for the restoration and maintenance of order in
Europe.
(2) Establishment of bases in order to help maintain peace. By whom are these to be garrisoned?
(3)
A North-South bloc, under the joint blessing, if not guarantee, of
Great Britain, the United States and the U.S.S.R., between Russian and
Germany, consisting of
(a) Poland, Czechoslovakia, Austria, Hungary;
(b) Yugoslavia, Albania, Greece, Bulgaria, Romania and possibly Turkey.
This
group should be strategically self-sufficient and probably
economically, more especially if they were united under one customs
system. The group would be loosely federalised, but to what extent could
not of course be accurately foreseen now.
(4) Exchange
of populations on a considerable scale would be necessary, as
practically all Germany’s neighbours would wish to extrude Germans from
their territories, notably Sudentendeutsch from Czechoslovakia and
recent immigrants from Poland. Whatever solution were found for the East
Prussia problem, a large-scale exchange would almost certainly be
necessary there. A Romanian-Hungarian exchange would also be needed in
Transylvania.
(5) Future of colonial overseas
possessions. Consideration of this should, it was felt, be deferred
until the Colonial Office hat completed the study which they are making
of this question.
(6) Economic relations. The meeting
thought that little progress could be made in considering what our
European economic policy should be until some progress had been made in
discussing with America the co-ordination of Anglo-United States
post-war economic policy. The point at which Russia was brought into the
Anglo-American economic discussions would require much careful thought.
Equally, in this connexion it was necessary to bear in mind the
suggestion made by the Belgian Government and (/that) Belgium and the
Congo should be brought into economic association with the British
Empire, and the hints by the Dutch that some similar regime might be
extended to the Netherlands overseas possessions, if not to Metropolitan
Holland.
As stated in Mr. Ronald’s minute of the 23rd October, it
was doubtful whether the Minister of Defence would approve of the
Foreign Office addressing enquiries at this stage to the Chiefs of
Staff. Mr. Law thought that it would be equally difficult to get his
permission to submit anything to the Cabinet with a view to getting a
ruling on policy from them. In the circumstances the meeting recommended
that informal approaches should be made in the first instance to the
Service Departments with a view to obtaining the sort of information
asked for in Mr. Ronald’s questionnaire. It might be that when some
progress had been made on these lines the Service Ministers might be
induced to join with the Secretary of State in an approach to the War
Cabinet.
Tentative Questionnaire.
A. Immediate post-Armistice Stage.
(1)
What type and size of force would have to be immediately available in
order to institute effective control after the signature of an
Armistice: (a) for Germany; (b) for Italy?
(2) Whence would the necessary forces be drawn:
(a) if America has become a belligerent in the European war;
(b) if she has not;
(c) if the Allies have not at the material time any considerable land forces operating on the main-land of Europe?
(3)
What effect on the magnitude and difficulty of control would be
produced by widespread civil disturbances in enemy countries? Would
armies of occupation be required? How far could advantage be taken of
supremacy at sea and in the air to economise the use of land forces for
purposes of control in these conditions?
(4) What parts would be allotted to
(a) Russians
(b) Poles
(c) Czechs
(d) Dutch
(e) Norwegians
(f) Belgians
(g) French
(h) Yugoslavs
(i) Greeks?
(5)
What steps would have to be taken to ensure that, if these Allies
participate on a large scale in the enforcement of the control, the
general direction of the control remained in British and American hands?
(6)
Is it possible now roughly to outline the section of the Armistice
which will make provision for the immediate institution of control?
B. Later stages.
(1) On what general lines could a unilateral disarmament of Germany and Italy be effected?
(2) What armed forces would the Allies have to maintain in the two countries and for how long?
(3) Whence would they be drawn?
(4)
Would industrial man-power considerations count for much in the United
Kingdom Government’s ability to contribute for an indefinite period to
the maintenance of the type of control contemplated?
(5) For what sort of help, if any, should we have to look from (a) America; (b) Dominions; and for how long?
(6)
What industrial plant in enemy countries would have to be dismantled as
an integral part of any process of unilateral disarmament? What
provision would have to be made to ensure against the re-establishment
of the suppressed plant by overt or covert methods?
(7) If for the
purposes of operating a peace settlement facilities are granted by one
Power for the maintenance in its territory of sea and air bases by
another Power or Powers where will these international bases probably be
and by whom would be garrisoned?
(Entnommen: Dokumente zur Deutschlandpolitik I/1 (1939 – 1941), S. 557 – 560)
Übersetzung
19.
November 1941: Aufzeichnungen über die Besprechung im britischen
Außenministerium: Schlüsselprobleme eines Plans für den Wiederaufbau
nach dem Kriege
FO 371/29015/W 13829
Im Büro von
Mr. Law wurde am Nachmittag des 19. November eine Besprechung
abgehalten, an der Sir O. Sargent, Sir W. Malkin, Mr. Strang, Mr. Harvey
und Mr. Ronald teilnahmen.
Grundlage der Diskussion
bildete Sir O. Sargent’s Aufzeichnung vom 3. November. Es bestand eine
generelle Übereinstimmung mit dem Vorschlag dieser Aufzeichnung, daß es
bis zu dem Zeitpunkt, an dem uns der Umfang der fortdauernd
stationierten Streitkräfte bekannt ist, die für die Aufrechterhaltung
einer Friedensregelung verfügbar sein werden, unmöglich ist, seine Natur
oder seinen Plan zu beurteilen. Um die wahrscheinlich verfügbaren
Kräfte für die Aufrechterhaltung und das Funktionieren einer
Friedensregelung einschätzen zu können, empfand man, daß ein vorläufiger
Überblick über die Kräfte, die für die Ausführung der Vorkehrungen
eines Waffenstillstandes verfügbar wären, notwendig sei. Die Umrisse
eines Waffenstillstandes können mit angemessener Sicherheit vorausgesagt
werden. Und es wurde eine recht gut angenäherte Einschätzung der Kräfte
vorgenommen, die erforderlich sind, sie durchzusetzen. Diese
Zusammenfassung soll einige Hindeutungen darauf geben, um welch eine
ambitionierte langfristige Regelung es ging, der Mühe wert, sie
anzustreben.
A. Waffenstillstand
Die
Teilnehmer waren der Meinung, der erste Schritt sollte sein, von den
Service Departements jene Art von Information zu erhalten, die notwendig
ist, um die vorläufigen Fragen zu beantworten, die in Mr. Ronalds
Aufzeichnung vom 23. Oktober angesprochen worden waren, ergänzt durch
eine Untersuchung über die Politik, die in der Angelegenheit der
Militärbasen angestrebt werden sollte. Allgemein gesprochen ist
angenommen worden, daß der Waffenstillstand den Rückzug der deutschen
Truppen auf festgelegte Positionen vorsehen wird und daß die Verwaltung
des deutschen Territoriums außerhalb dieser Positionen von den
alliierten Besatzungstruppen durchgeführt werden wird. Die Verantwortung
für die Verwaltung der evakuierten und anderen Territorien sollte, so
war die vorherrschende Meinung, Deutschlands Nachbarn auf der Basis
ihrer Grenzen von 1919 zugesprochen werden. Es wäre jedoch vertane Zeit,
gegenwärtig über diesen Aspekt des Problems detaillierter nachzusinnen,
da vorauszusehen ist, daß nur allzu wahrscheinlich der Waffenstillstand
zwischen den Hauptkriegführenden noch nicht das Signal für ein
allgemeines Ende der Feindseligkeiten sein wird: abgesehen von der
Möglichkeit eines Bürgerkrieges in Frankreich etc. wird es ziemlich
sicher Feindseligkeiten unterschiedlichen Ausmaßes zwischen den Ungarn
und den Rumänen, den Griechen und den Bulgaren und so weiter geben.
Diese Periode der Unordnung wird in vielen Teilen Mittel- und
Südosteuropas die Möglichkeit geordneter Verwaltung ausschließen.
B. Langfristige Regelung
Die
ideale Regelung wird augenscheinlich auf anglo-amerikanisch-russischer
Kooperation beruhen. Wie weit Amerika und Rußland darauf vorbereitet
sein werden, miteinander zu kooperieren, bleibt natürlich eine
zweifelhafte Sache. Gegenwärtige Anzeichen aus Amerika deuten nicht auf
eine große Wahrscheinlichkeit der amerikanischen Bereitschaft hin, einen
aktiven Anteil an irgendeiner Regelung in Europa zu nehmen. Das Ausmaß,
in dem Rußland die Meinungen Englands und Amerikas in Rechnung stellen
wird, wird sicherlich zu einem Großteil bestimmt sein durch das Ausmaß
seiner Erschöpfung am Ende des Krieges und durch das Ausmaß, in der es
sich von Amerikas Gunst abhängig fühlt. Es könnte zum Beispiel zögern,
den Vereinigten Staaten durch eine Sowjetisierung Ostdeutschlands
entgegenzustreben, durch die Einrichtung seiner eigenen Dominanz in
Mittel- und Südosteuropa und andere derartige Maßnahmen, auf die es
sich, wenn es Zutrauen in seine eigene Kraft besitzt, einlassen könnte.
Es wäre ganz und gar nicht unwahrscheinlich, daß es ganz Ostdeutschland
einschließlich Berlins besetzen würde.
Es bestand die
Meinung, daß früh Schritte unternommen werden sollten, um die
Vereinigten Staaten zu einer Anerkennung der Notwendigkeit zu bringen,
Rußland in jedem Friedensprogramm als einen gleichwertigen Partner zu
behandeln. Um so früher beispielsweise Rußland in das Bild der
internationalen Handels-Regulierung gebracht werden würde, um so besser.
Angenommen,
das Ergebnis unseres Überblicks über unsere wahrscheinlichen Ressourcen
unter (A) und die Reaktion Amerikas auf die Aussicht einer
langfristigen Verbindung mit Rußland wären nicht zu entmutigend, sollte
die langfristige Regelung, die wir anstreben könnten, beinhalten:
(1)
Die Entwaffnung aber nicht Teilung Deutschlands, verbunden mit
Vorkehrungen für eine Polizei-Herrschaft in Europa mittels einiger
fortdauernd stationierter internationaler Streitkräfte unter gemeinsamer
anglo-amerikanisch-russischer Kontrolle, die nicht nur jeden Versuch
Deutschlands sofort niedertrampeln, die Vorkehrungen des
Waffenstillstandes oder Friedensvertrages zu umgehen, sondern auch
ausreichend sein sollten für die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung
der Ordnung in Europa.
(2) Einrichtung von Militärbasen, um bei der Aufrechterhaltung des Friedens mitzuhelfen. Durch wen sind diese zu garnisonieren?
(3)
Ein Nord-Süd-Block unter dem gemeinsamen Segen, wenn nicht der Garantie
Großbritanniens, der Vereinigten Staaten und der UdSSR zwischen Rußland
und Deutschland, bestehend aus
(a) Polen, Tschechoslowakei, Österreich, Ungarn;
(b) Jugoslawien, Albanien, Griechenland, Bulgarien, Rumänien und möglicherweise Türkei.
Diese
Gruppe sollte strategisch unabhängig sein und möglicherweise
wirtschaftlich - genauer, wenn sie unter einem Zollsystem vereinigt
wäre. Die Gruppe wäre lose föderalistisch aber in welchem Ausmaß kann
natürlich gegenwärtig noch nicht akkurat vorhergesagt werden.
(4)
Der Austausch von Bevölkerungen in einem beträchtlichen Ausmaß wäre
notwendig, weil praktisch alle Nachbarn Deutschlands wünschten, Deutsche
aus ihren Territorien zu vertreiben, vor allem die Sudentendeutschen
aus der Tschechoslowakei und jüngst in Polen Eingewanderte. Welche
Lösung auch immer für das Ostpreußen-Problem gefunden werden würde, ein
Austausch großen Ausmaßes würde ziemlich sicher notwendig sein. Ein
rumänisch-ungarischer Austausch würde ebenso in Transsylvanien notwendig
sein.
(5) Zukunft der kolonialen Übersee-Besitzungen.
Erörterungen hierüber sollten, so bestand die Meinung, aufgeschoben
werden bis das Colonial Office seine Studie abgeschlossen hat, welche
sie (dort) über diese Frage anfertigen.
(6)
Wirtschaftliche Beziehungen. Das Treffen war der Meinung, daß nur wenige
Fortschritte in der Erörterung gemacht werden könnten, wie unsere
europäische Wirtschaftspolitik aussehen sollte, solange nicht einiger
Fortschritt in der Diskussion mit Amerika über die Koordination der
anglo-amerikanischen Nachkriegs-Wirtschaftspolitik erzielt worden wäre.
Der Punkt, an dem Rußland in die anglo-amerikanischen
Wirtschafts-Diskussionen gebracht werden würde, erfordert viel
sorgfältige Überlegungen. (...)
Wie in Mr. Ronald‘s
Aufzeichnungen vom 23. Oktober festgestellt wurde, ist es zweifelhaft,
ob der Verteidigungsminister in diesem Stadium akzeptieren würde, Fragen
des Foreign Office an den Chief of Staff zu adressieren. Mr. Law nahm
an, daß es ebenso schwierig sein würde, seine Erlaubnis zu erhalten, dem
Kabinett irgend etwas vorzulegen, um Richtlinien über die Politik von
ihnen zu bekommen. Unter diesen Umständen empfahl das Treffen, daß
zunächst an die Service Departements informelle Anfragen gestellt werden
sollten, um jene Art von Informationen zu erhalten, nach denen in Mr.
Ronalds Fragenkatalog gefragt wird. Es könnte sein, daß wenn auf diesen
Wegen einige Fortschritte erzielt worden sind, die Service-Minister
veranlaßt werden könnten, sich mit dem Außenminister dazu zu verbinden,
das Kriegskabinett anzugehen.
Vorläufiger Fragenkatalog.
A. Unmittelbare Phase nach dem Waffenstillstand.
(1)
Welche Art und welcher Umfang von Streitkräften würde unmittelbar
verfügbar sein müssen, um nach der Unterzeichnung eines
Waffenstillstandes effektive Kontrolle auszuüben: (a) für Deutschland;
(b) für Italien?
(2) Von woher würden die notwendigen Kräfte gezogen:
(a) wenn Amerika eine kriegführende Macht im europäischen Krieg geworden ist;
(b) wenn sie es dies nicht geworden ist;
(c)
wenn die Alliierten zu dem bestimmten Zeitpunkt keine irgendwie
ausschlaggebenden Landstreitkräfte haben, die auf dem europäischen
Festland operieren?
(3) Welche Auswirkung auf die
Größenordnung und die Schwierigkeit der Kontrolle würde hervorgerufen
werden durch weitverbreitete bürgerkriegsähnliche Verwirrungen in den
Feindstaaten? Würden Besatzungsarmeen erforderlich sein? Wie weit
könnten Vorteile aus der Vorherrschaft zur See und in der Luft gezogen
werden, um unter diesen Bedingungen sparsam mit dem Bedarf an
Landstreitkräften zum Zwecke der Kontrolle umgehen zu können?
(4) Welche Teile würden zugeteilt den
(a) Russen
(b) Polen
(c) Tschechen
(d) Niederländern
(e) Norwegern
(f) Belgiern
(g) Franzosen
(h) Jugoslawen
(i) Griechen?
(5)
Welche Schritte würden unternommen werden müssen, um sicherzustellen,
daß, wenn diese Alliierten in einem großen Ausmaß an der Erzwingung der
Kontrolle beteiligt wären, die generelle Richtung der Kontrolle in den
Händen der Briten und Amerikaner bleiben würde?
(6) Ist
es zur Zeit grob möglich, den Abschnitt des Waffenstillstandes zu
umreißen, der Vorkehrungen für die unmittelbare Institutionalisierung
der Kontrolle treffen wird?
B. Spätere Phasen.
(1) Unter welchen allgemeinen Bedingungen könnte eine einseitige Entwaffnung Deutschlands und Italiens durchgesetzt werden?
(2) Welche bewaffneten Kräfte müßten die Alliierten in den beiden Ländern stationiert halten und für wie lang?
(3) Von wo würden sie gezogen werden?
(4)
Würden Erwägungen bezüglich des industriellen Arbeitskräfte-Bedarfs
viel zählen hinsichtlich der Fähigkeit der Regierung des Vereinigten
Königreichs, für einen undefinierten Zeitraum zu einer Aufrechterhaltung
jenes Typs von Kontrolle beizutragen, über den nachgedacht wird?
(5)
Um welche Art von Hilfe, wenn nötig, sollten wir uns zu erhalten
bemühen von (a) Amerika; (b) den Dominions; und für wie lang?
(6)
Welche industriellen Anlagen in den Feindstaaten müßten demontiert
werden als ein integraler Bestandteil jedes Prozesses einseitiger
Entwaffnung? Welche Vorkehrungen müßten getroffen werden, um sich gegen
die Wiedererrichtung der demontierten Anlagen durch offene oder
verdeckte Methoden zu versichern?
(7) Wenn seitens einer Macht zum
Zweck der Durchführung einer Friedensregelung Erleichterungen
garantiert werden für die Aufrechterhaltung in seinem Territorium durch
See- und Luftbasen seitens einer anderen Macht oder anderer Mächte, wo
werden diese internationalen Militärbasen wahrscheinlich liegen und
durch wen werden sie belegt?